Vorschlag Wahlverfahren

1.           Der Bezirksrat vergibt für die Liste zum Landtag insgesamt vierzehn Voten für aussichtsreiche Listenplätze, sieben Voten für die Frauenplätze, sieben Voten für die offenen Plätze.

2.           Die vom Bezirksrat vergebenen Voten sind das Ranking für die Reihenfolge der Bewerbung auf den Frauenplätzen, bzw. den offenen Plätzen auf der jeweiligen LDK. Abweichungen davon aufgrund von aktuellen Entwicklungen vor und während der jeweiligen LDK sind möglich.

3.           Die Bewerber*innen für die Voten bekommen die Gelegenheit, sich vier Minuten vorzustellen, danach folgen für die Beantwortung von maximal zwei Nachfragen (quotiert) noch zusätzliche zwei Minuten Zeit.

4.           Jedes Votum wird in einem individuellen Wahlgang vergeben. Nach der Vergabe des ersten Frauenvotums erfolgt die Wahl des ersten offenen Votums. Nach dem ersten offenen Votum erfolgt das zweite Frauenvotum, danach das zweite offene Votum. In dieser Systematik werden alle weiteren Plätze vergeben.

5.           Alle Bewerber*innen, die für das gleiche Votum antreten, stellen sich nacheinander in alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens vor, danach wird geheim gewählt.

6.           Ein Votum ist erreicht, wenn ein/e Bewerber*in eine qualifizierte Mehrheit der Stimmen (50% +1) erhalten hat. Treten mehrere Bewerber*innen für ein Votum an und erhält im ersten Wahlgang niemand die qualifizierte Mehrheit der abgegebenen Stimmen, treten in einem zweiten Wahlgang die beiden Bewerber*innen mit den meisten Stimmen gegeneinander an. Entspricht im zweiten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der/des Bewerber*in nicht dem Quorum, stellt sich die/der Bewerber*in mit den meisten Stimmen einem dritten Wahlgang, in dem das Quorum erreicht werden muss. Geschieht dies nicht, wird der Wahlgang neu eröffnet.

Das Wahlverfahren ist analog zu der Votenvergabe zur Bundestagswahl und ist mit den bislang bekannten Kandidierenden abgestimmt.