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Statut

Statut

Verabschiedet am 29. September 2006

Aufgaben

Der Bezirksverband Niederrhein-Wupper (NrW) unterstützt und vernetzt die Arbeit der Kreis- und Ortsverbände sowie der kommunalen MandatsträgerInnen in der Region. Es findet regelmäßig ein Austausch über Themen mit regionalem Bezug statt. Stellungnahmen zu regionalpolitischen Themen werden durch den Bezirksverband in der Partei vertreten. Die Mitglieder des Landtags, des Bundestags, des Landes- und des Bundesvorstandes aus der Region sowie die Mitglieder des Regionalrats der Bezirksregierung Düsseldorf nehmen an den Sitzungen des Bezirksverbandes (Bezirksrat) teil und tragen zur Vernetzung mit der Landes- bzw. Bundesebene bei. Eine Vertretung der Positionen des Bezirksverbandes nach außen, insbesondere der Presse gegenüber, erfolgt durch den Bezirksvorstand.

Mitgliedschaft

Mitglieder des Bezirksverbandes können die Kreisverbände Düsseldorf, Heinsberg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach, Neuss, Viersen, Wesel, Mettmann, Remscheid, Solingen und Wuppertal sein. Der Beitritt bzw. Austritt erfolgt durch Beschluss der jeweiligen Kreismitgliederversammlung. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in einem anderen Bezirksverband ist nicht möglich.

Organe

Organe des Bezirksverbandes sind der Bezirksrat und der Bezirksvorstand.

Bezirksrat

Jeder Kreisverband wählt 2 stimmberechtigte Delegierte in den Bezirksrat. Der Bezirksverband der Grünen Jugend wählt zwei stimmberechtigte Delegierte. Eine Beschlussfassung erfolgt mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Vorstand

Der Vorstand des Bezirksverbandes besteht aus:

  • Zwei Vorsitzenden, davon mindestens eine Frau
  • 4 weiteren Vorstandsmitgliedern. Die Mindestquotierung ist zu beachten.

Der Vorstand wird vom Bezirksrat in geheimer Wahl für 2 Jahre gewählt.

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