Einladung zur Sitzung des Bezirksrates am 24. Mai 2013

Liebe Freundinnen und Freunde,

hiermit laden wir Euch herzlich zur ordentlichen Sitzung des Bezirksrats Niederrhein-Wupper ein. Dort stehen turnusgemäß die Wahlen des Bezirksvorstandes an.

Daneben wollen wir mit Euch den aktuellen Stand zur Reform der Bezirksverbände diskutieren. Auf dem Landesparteitag in Juni kann eine mögliche Satzungsreform beschlossen werden, außerdem hat der Landesvorstand am 17. Mai zu einem Treffen mit den Bezirksvorständen eingeladen, von dem wir berichten wollen.

Wir freuen uns auf Euch.

Euer Bezirksvorstand Niederrhein-Wupper

Ulle, Frank, Martina, Jutta, Bruno, Ben

Einladung als PDF herunterladen

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Formalia

  1. Wahlen Bezirksvorstand

    1. Beschluss Wahlverfahren

    2. Wahlen

  2. Reform der Bezirksverbände

    1. Bericht Treffen Landesvorstand mit Bezirksvorständen

    2. Diskussion und Austausch

  3. Verschiedenes

    1. Berichte

    2. Handbuch Frauenförderung

Vorschlag zum Wahlverfahren

  1. Die Wahlen sind geheim und werden mit Hilfe von Papier und Stift und einer Wahlurne durchgeführt.

  2. Es wird zuerst eine Zählkommission aus zwei Personen bestimmt, die nicht selbst zur Wahl stehen.

  3. Wer wahlberechtigt ist, ergibt sich aus dem Statut des Bezirksverbandes.

  4. Zunächst werden die Frauenplätze gewählt. Danach alle offenen Plätze. Das Frauenstatut ist zu beachten. Für die offenen Plätze können Frauen und Männer kandidieren.

  5. Die Wahl der Sprecherin und des offenen SprecherInnen-Platzes finden jeweils in Einzelwahl statt. Die Positionen der zwei Beisitzerinnen und der zwei offenen BeisitzerInnen werden jeweils in einem Blockwahlverfahren gewählt.

  6. Die BewerberInnen bekommen die Gelegenheit, sich 3 Minuten vorzustellen, danach gibt es für die Beantwortung von Nachfragen noch zusätzliche 2 Minuten. Eine Bewerbung und Vorstellung ist bei Nichtanwesenheit auch schriftlich möglich.

  7. Alle BewerberInnen, die für das gleiche Amt antreten, stellen sich nacheinander vor, danach wird geheim gewählt.

  8. Die Wahlberechtigten haben in jedem Wahlgang jeweils so viele Stimmen, wie in diesem Wahlgang Positionen zu wählen sind. Akkumulation von Stimmen ist nicht zulässig. (Erläuterung: Dieses Wahlverfahren entspricht einer jeweils erneuten Wahl pro Position.)

  9. Gewählt ist, wer mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Verwandte Artikel